Stand: Mai 2026 — Vorlage. Vor Live-Gang von einem Anwalt prüfen lassen. Insbesondere die in § 3 vorgesehene Storno-Aufwandspauschale, die Haftungs-Klauseln in § 6 und der Gerichtsstand in § 8 sollten geprüft werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen velocultour Bikestore, Inhaber Kai Nüchter, Am Stockgraben 1, 36119 Neuhof (nachfolgend „velocultour“) und ihren Kunden, soweit sie über die Website velocultour.de oder die dort bereitgestellten Termin-Buchungsformulare zustande kommen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Termin-Vereinbarungen
(1) Über die auf der Website bereitgestellten Buchungsformulare „Werkstatt-Termin“ und „Beratungs-Termin“ können Kunden einen Wunsch-Termin anfragen. Die Buchung über das Formular ist eine unverbindliche Anfrage.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch eine ausdrückliche Bestätigung durch velocultour zustande, die in der Regel innerhalb eines Werktages per E-Mail oder Telefon erfolgt.
(3) Beratungs-Termine sind grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Werkstatt-Service-Leistungen sind kostenpflichtig; die genauen Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Service-Verzeichnis und werden vor Beginn der Arbeiten transparent kommuniziert.
§ 3 Stornierung und Verschiebung
(1) Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert oder verschoben werden. Die Stornierung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(2) Bei kurzfristigeren Stornierungen oder unentschuldigtem Nicht-Erscheinen behält sich velocultour vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von bis zu 30 € zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfang entstanden ist.
§ 4 Werkstatt-Leistungen
(1) Werkstatt-Leistungen werden auf Grundlage eines Werkvertrags erbracht. Der Kunde übergibt sein Fahrrad zur Bearbeitung; velocultour führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht aus.
(2) Mehraufwand, der bei der Diagnose erkannt wird, wird vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt.
(3) Ersatzteile werden nach Aufwand zu marktüblichen Preisen abgerechnet.
(4) Die Abholung des Fahrrads erfolgt nach Fertigstellung gegen Quittung. Nicht abgeholte Fahrräder können nach sechs Monaten nach Aufforderung und Fristsetzung gegen Erstattung der Aufwände verwertet werden.
§ 5 Beratung und Probefahrt
(1) Beratungs-Termine werden kostenfrei angeboten. Es entsteht kein Kaufzwang.
(2) Bei Probefahrten wird ein gültiges Ausweisdokument hinterlegt. Das Bike darf nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden. Beschädigungen während der Probefahrt sind durch den Kunden zu ersetzen, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 6 Haftung
(1) velocultour haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet velocultour nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüberhinausgehende Haftung — insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall — ist ausgeschlossen.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 7 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Neuhof. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von velocultour.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.